Dienstag, 3. November 2026

Nach brutalem Torhüter-Foul: Spanischer Zweitliga-Profi Jesús de Miguel verstorben

Nach einem schweren Zusammenprall auf dem Spielfeld ist der 30-jährige Stürmer De Miguel am Dienstagmorgen um 8:00 Uhr verstorben.

Das Unglück ereignete sich in der siebten Minute der Nachspielzeit, als De Miguel alleine auf den gegnerischen Torhüter Jesus Owono zulief. Bei der folgenden Abwehraktion stießen beide Spieler extrem hart aneinander. Torhüter Jesus Owono ging mit gestrecktem Bein in den Zusammenprall. De Miguel zog sich dabei schwerste Verletzungen im Bereich des Kopfes und der Brust zu.

 Herzstillstand beim Transport: Spanischen Medien zufolge erlitt der Fußballer noch im Rettungswagen einen Herzstillstand und musste auf dem Weg in die Klinik wiederbelebt werden.
 Verschlechterung in der Nacht: Nach der Einlieferung ins Krankenhaus verschlimmerte sich sein Zustand in den Nachtstunden drastisch.

 Todesnachricht am Morgen: Den Kampf gegen die schweren Verletzungen verlor De Miguel schließlich am frühen Morgen.
 


Betroffenheit beim eigenen Verein: Sein Klub CD Teneriffa teilte die Nachricht mit „tiefem Schmerz und einem Kloß im Hals“. Der Verein betonte, dass es keine tröstenden Worte gebe, um diesen grausamen Verlust zu lindern.

 Anteilnahme des gegnerischen Klubs: Der FC Andorra zeigte sich zutiefst erschüttert und übermittelte der Familie sowie den Mitspielern mit „gebrochenem Herzen“ sein aufrichtiges Beileid.
 Reaktionen der spanischen Elite: Die spanischen Spitzenklubs FC Barcelona, Real Madrid und Atlético Madrid bekundeten sofort ihr Mitgefühl. Real Madrid hielt zudem vor dem morgendlichen Training eine Schweigeminute ab.

Als Zeichen des Respekts und der Solidarität sagte der spanische Fußballverband (RFEF) alle für den Dienstag angesetzten Pokalspiele der Copa del Rey und der Frauen-Pokalwettbewerbe ab.

UEFA-Spiele: Für die anstehenden Abendbegegnungen in der UEFA Champions League beantragten die spanischen Teilnehmer Atlético Madrid und der FC Villarreal eine offizielle Schweigeminute vor dem Anpfiff ihrer Heimspiele.

 Internationale Trauer: Auch außerhalb Spaniens ist die Anteilnahme groß. Aus Deutschland meldeten sich Vereine wie der Hamburger SV und Eintracht Frankfurt zu Wort, um den Angehörigen und dem Verein in dieser schweren Zeit Kraft zu wünschen. Aus England und Frankreich kondolierten unter anderem Manchester United, der FC Liverpool und Girondins Bordeaux.
 
 Die Familie des Verstorbenen bedankte sich für die überwältigende Unterstützung und bat gleichzeitig darum, ihre Privatsphäre in dieser schweren Zeit zu respektieren. De Miguel hinterlässt eine Partnerin und eine gemeinsame Tochter.
 
Ein solcher Vorfall führt in der Regel zu intensiven strafrechtlichen Ermittlungen und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Da sich das Spiel in Spanien ereignete, greift hier das spanische Strafgesetzbuch (Código Penal).
Im Profisport sind Spieler durch das Prinzip des „erlaubten Risikos“ bei normalen Fouls geschützt. Sobald eine Aktion jedoch die Grenzen des sportlichen Regelwerks drastisch überschreitet, entfällt dieser Schutz. Für den Torhüter Jesús Owono ergeben sich daraus folgende juristische Konsequenzen:
  • Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Die spanische Staatsanwaltschaft leitet bei solchen tödlichen Vorfällen automatisch ein Ermittlungsverfahren ein. Geprüft wird, ob das Einsteigen mit erhobenem Knie außerhalb des Strafraums als grobe Fahrlässigkeit (imprudencia grave) einzustufen ist.
  • Überschreitung des sportlichen Risikos: Die rote Karte signalisiert bereits sportrechtlich ein grobes Fehlverhalten. Die Justiz muss nun klären, ob der Torhüter durch die Wucht und Art des Zusammenpralls die schwere Verletzung oder den Tod des Gegenspielers billigend in Kauf genommen hat.
  • Drohendes Strafmaß: Sollte es zu einer Anklage und Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung kommen, sieht das spanische Recht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren vor. Zudem wird in der Regel ein temporäres oder dauerhaftes Berufsverbot für den Profisport verhängt.
  • Zivilrechtliche Konsequenzen: Unabhängig von einer Haftstrafe kommen erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen auf den Verursacher zu, um die hinterbliebene Partnerin und die gemeinsame Tochter finanziell abzusichern.
Um eine Anklage zu erheben, muss die spanische Justiz eine direkte, ununterbrochene Kausalkette zwischen dem Foulspiel und dem späteren Ableben im Krankenhaus nachweisen. Hierzu stützen sich die Ermittlungen vor allem auf: 
 
 Videoanalysen der Fernsehbilder: Wo genau befand sich der Ball zum Zeitpunkt des Aufpralls? Kam der Sprung mit dem Knie voraus gezielt gegen den Körper oder galt der Fokus rein der Ballabwehr? 
 
 Medizinische Gutachten: Die Obduktion und die klinischen Berichte des Krankenhauses müssen zweifelsfrei belegen, dass das Trauma durch den Aufprall die direkte Ursache für den Herzstillstand und die irreparablen neurologischen Schäden war.
 
 Strafmaß in Deutschland
 
Sollte ein deutscher Richter bei einem vergleichbaren Foul auf eine unentschuldbare, grobe Fahrlässigkeit entscheiden, sieht das deutsche Strafgesetzbuch für fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) ein Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Bei Ersttätern im Sportkontext wird eine solche Strafe in der Praxis jedoch fast immer zur Bewährung ausgesetzt oder in eine hohe Geldstrafe umgewandelt.
 
 Die deutsche Rechtsprechung trennt scharf zwischen Profis und Amateuren:
 Im Profifußball einigen sich die Parteien bei Verletzungen fast immer über Versicherungen oder außergerichtliche Vergleiche. Strafverfahren sind extrem selten, da den Spielern selten ein direkter Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden kann.
 
 Im Amateurfußball greifen Staatsanwaltschaften bei rücksichtslosen Fouls, Frustfouls von hinten oder Tätlichkeiten nach dem Pfiff konsequent durch. Hier drohen Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit oder Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
 
 Da Profifußballer Angestellte ihres Klubs sind, greift bei schweren Fouls im Profibereich eine zivilrechtliche Besonderheit: das Prinzip der Haftung für den sogenannten „Verrichtungsgehilfen“ (§ 831 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
 
Fügt ein Profi einem Gegenspieler durch ein grob rücksichtsloses oder vorsätzliches Foul erheblichen Schaden zu, hat das Opfer das Recht, den finanzstarken Verein des Täters direkt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen. Die juristische Logik dahinter besagt, dass der Spieler die Tat während seiner Arbeitszeit und im direkten Auftrag des Vereins (nämlich das Spiel zu gewinnen) begangen hat.

Der Rettungsanker für Vereine: Die Exkulpation
Der beschuldigte Klub kann sich jedoch von dieser Haftung befreien (exkulpieren), wenn er vor Gericht den Nachweis erbringt, dass er seine arbeitsrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Der Verein muss dafür nachweisen, dass er:
 
  • Den Spieler bei der Verpflichtung sorgfältig charakterlich und sportlich geprüft hat.
  •  Ihn regelmäßig zu den Themen Fairplay, Regeltreue und Respekt geschult hat.
  •  Sofort disziplinarisch (z. B. durch interne Geldstrafen) eingegriffen hat, falls der Spieler bereits in der Vergangenheit durch extreme Unfairness aufgefallen ist.
Gelingt dem Verein dieser Entlastungsbeweis, haftet der foulende Spieler für die Schadensersatzforderungen des Opfers allein mit seinem Privatvermögen.
 
Artikel mit Hilfe von KI erstellt